Der Kirchenausschuss

Geht es um die Sanierung des Glockenturmes der Bonifatiuskirche oder um die Zukunft der Alten Kirche - soll ein Grundstück verkauft oder ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden, dann ist der Kirchenausschuss gefragt.

Der Kirchenausschuss

  • verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinden und in den Kirchengemeinden,
  • er ist für Verwaltungsaufgaben und die Immobilien zuständig,
  • er ist Dienstgeber für alle Angestellten einer Kirchengemeinde und
  • vertritt diese juristisch nach außen.

Die Aufgaben des Kirchenausschusses sind im Vermögensverwaltungsgesetz festgelegt.

Je nach Gemeindegröße gehören dem Gremium neben „geborenen Mitgliedern“ wie dem Pfarrer, dem Kirchenprovisor und einem Mitglied des Pfarreirates bis zu 14 gewählte Mitglieder an. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 16. Lebensjahr, wählbar ab dem 18. Lebensjahr. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre. Personen, die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehen, können nicht gewählt werden.

Die letzten Wahlen waren am 10. und 11. November 2018. Das Ergebnis finden Sie hier.
Mitglieder